Weil es auch anders geht! für mehr Info, hier aufs Bild clicken: GEGEN GEWALT IN DER HUNDEERZIEHUNG "Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen von Tieren ist verboten." (Art. 4 Abs.2 Satz 2 TSchG) Unter anderem können folgende Handlungen strafbar sein: Den Hund auf den Boden dücken, Schnauzengriff, Dinge neben- oder auf den Hund werfen, mit Wasser bespritzen oder andere Schreckreize, körpersprachliche- oder verbale Bedrohung, Schlagen, Treten. All dies geschieht jeden Tag. |