Weil es auch anders geht!

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GEGEN GEWALT IN DER HUNDEERZIEHUNG

"Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengen

von Tieren ist verboten." (Art. 4 Abs.2 Satz 2 TSchG)

Unter anderem können folgende Handlungen strafbar sein:

Den Hund auf den Boden dücken, Schnauzengriff, Dinge neben-

oder auf den Hund werfen, mit Wasser bespritzen oder andere

Schreckreize, körpersprachliche- oder verbale Bedrohung, Schlagen, Treten.

All dies geschieht jeden Tag.

Es geht auch anders.

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